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Abwasserverband Oberer Rheingau

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.abwasserverband-oberer-rheingau.de veröffentlichten Website des Abwasserverbandes Oberer Rheingau.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im März 2023 durchgeführten vereinfachten Überprüfung durch die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik des Landes Hessen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1

  • Beschreibung: Bereich Gebärdensprache sollte aufgebaut werden
  • Maßnahme & Zeitplan: Professionelle Unterstützung/Umsetzung sukzessiv
  • Barrierefreie Alternativen: keine

Barriere 2

  • Beschreibung: Nicht alle PDF-Dokumente und Formulare sind barrierefrei
  • Maßnahme & Zeitplan: Umsetzung barrierefreier PDF-Dokumente sukzessiv
  • Barrierefreie Alternativen: keine

Unverhältnismäßige Belastung

Die Überarbeitung von nicht-barrierefreien PDF-Dateien wie derzeitige Satzungen und Starkregengefahrenkarten stellen eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT dar.

Auf Anfrage versuchen wir gern, die von Ihnen benötigten Informationen in einer barrierearmen Version zur Verfügung zu stellen. Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail an: info@abwasserverband-oberer-rheingau.de.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an oder melden Sie die digitale Barriere über info@abwasserverband-oberer-rheingau.de.

Ansprechperson Barrierefreiheit beim Abwasserverband Oberer Rheingau:

Herr Mario Schellhardt, Betriebsführung
Telefon: 06123 70278-0 Fax: 06123 70278-98
E-Mail: info@abwasserverband-oberer-rheingau․de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu übermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen․de

Erstellung dieser Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 9. November 2023 erstellt.